Rechtsprechung
   VG Kassel, 17.04.2023 - 1 K 44/22.KS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,11121
VG Kassel, 17.04.2023 - 1 K 44/22.KS (https://dejure.org/2023,11121)
VG Kassel, Entscheidung vom 17.04.2023 - 1 K 44/22.KS (https://dejure.org/2023,11121)
VG Kassel, Entscheidung vom 17. April 2023 - 1 K 44/22.KS (https://dejure.org/2023,11121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,11121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 59 HBeamtVG, § 67 Abs 2 HBeamtVG, § 818 Abs 3 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 70 Abs 2 HBeamtVG

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.11.2016 - 2 C 9.15

    Verjährung bei der Rückforderung überzahlter beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

    Auszug aus VG Kassel, 17.04.2023 - 1 K 44/22
    Insoweit bezieht er sich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. November 2016 - BVerwG 2 C 9.15 -) und trägt vor, dass die Behörde, sofern sie konkrete Anhaltspunkte für rentenrechtliche Vorbeschäftigungszeiten eines Beamten habe, vor der Festsetzung des Ruhegehalts beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nachfragen müsse, ob eine Rente bezogen werde oder ob ein Rentenanspruch bestehe.

    Der gesetzesimmanente Vorbehalt gilt auch für den Fall der Anrechnung einer fiktiven Rente nach § 59 Abs. 3 HBeamtVG, wenn der Versorgungsempfänger - wie der Kläger - eine ihm zustehende Rente nicht beantragt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2016 - 2 C 9/15 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. August 2013 - 5 LA 291/12 - Bay. VGH, Beschluss vom 7. März 2008 - 3 ZB 07.175 -, alle zit. nach juris).

    Ihm muss persönlich ein schwerer Obliegenheitsverstoß in seiner eigenen Angelegenheit der Anspruchsverfolgung ("Verschulden gegen sich selbst") vorgeworfen werden können, weil sich ihm die den Anspruch begründenden Umstände förmlich aufgedrängt haben, er davor aber letztlich die Augen verschlossen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2016 - 2 C 9/15 -, juris).

    Eine Ausnahme besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2016 - 2 C 9/15 -, juris) nur für den Fall, dass der Dienstherr aufgrund des Inhalts der Personalakte und der vorliegenden Unterlagen bereits zum Zeitpunkt der Festsetzung der Versorgungsbezüge um rentenrechtlich relevante Zeiten weiß.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2016 - 2 C 9/15 -, juris), der sich der erkennende Einzelrichter anschließt, ist bei der Billigkeitsentscheidung auch von Bedeutung, wessen Verantwortungsbereich die Überzahlung zuzuordnen und in welchem Maße ein (Mit-)Verschulden für die Überzahlung ursächlich gewesen ist.

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus VG Kassel, 17.04.2023 - 1 K 44/22
    Im Regelfall erscheint ein Absehen von der Rückforderung in der Größenordnung von 30 % des überzahlten Betrages als angemessen, wobei - je nach den Umständen des Einzelfalls - auch eine darüber hinaus gehende Ermäßigung des Rückforderungsbetrages in Betracht kommen kann (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 4/11 -, juris).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 16.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteil - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus VG Kassel, 17.04.2023 - 1 K 44/22
    Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge stehen unter einem gesetzesimmanenten Vorbehalt derart, dass auch der insoweit entreicherte Versorgungsberechtigte zur Rückgewähr der Beträge gehalten ist, die sich bei einer nachträglichen Ruhensberechnung oder bei rückwirkenden Änderungen in der Höhe des anzurechnenden anderweitigen Einkommens als zu viel gezahlt erweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1977 2 BvR 407/76 , BVerwGE 46, 97; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1985 BVerwG 2 C 16.84 , BVerwGE 71, 77 ff.).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus VG Kassel, 17.04.2023 - 1 K 44/22
    Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge stehen unter einem gesetzesimmanenten Vorbehalt derart, dass auch der insoweit entreicherte Versorgungsberechtigte zur Rückgewähr der Beträge gehalten ist, die sich bei einer nachträglichen Ruhensberechnung oder bei rückwirkenden Änderungen in der Höhe des anzurechnenden anderweitigen Einkommens als zu viel gezahlt erweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1977 2 BvR 407/76 , BVerwGE 46, 97; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1985 BVerwG 2 C 16.84 , BVerwGE 71, 77 ff.).
  • BVerwG, 25.11.1985 - 6 C 37.83

    Kein gesetzlicher Vorbehalt der richtigen Anwendung einschlägiger

    Auszug aus VG Kassel, 17.04.2023 - 1 K 44/22
    In diesem Zusammenhang kommt es auch nicht darauf an, ob sich der Versorgungsempfänger dieses gesetzlichen Vorbehalts im Zeitpunkt der Überzahlung (noch) bewusst gewesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1985 6 C 37/83 , DVBl. 1986, 472).
  • OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 291/12

    Geltung des gesetzesimmanenten Vorbehalts der Rückforderung von

    Auszug aus VG Kassel, 17.04.2023 - 1 K 44/22
    Der gesetzesimmanente Vorbehalt gilt auch für den Fall der Anrechnung einer fiktiven Rente nach § 59 Abs. 3 HBeamtVG, wenn der Versorgungsempfänger - wie der Kläger - eine ihm zustehende Rente nicht beantragt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2016 - 2 C 9/15 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. August 2013 - 5 LA 291/12 - Bay. VGH, Beschluss vom 7. März 2008 - 3 ZB 07.175 -, alle zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 07.03.2008 - 3 ZB 07.175

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Ruhensregelung; Rentenanspruch aus

    Auszug aus VG Kassel, 17.04.2023 - 1 K 44/22
    Der gesetzesimmanente Vorbehalt gilt auch für den Fall der Anrechnung einer fiktiven Rente nach § 59 Abs. 3 HBeamtVG, wenn der Versorgungsempfänger - wie der Kläger - eine ihm zustehende Rente nicht beantragt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2016 - 2 C 9/15 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. August 2013 - 5 LA 291/12 - Bay. VGH, Beschluss vom 7. März 2008 - 3 ZB 07.175 -, alle zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht